Handlungsfeld 5

Gewässerentwicklung

Nach Meinung der Bürgermeister und der Geschäftsleiter ist die Gewässerentwicklung wegen des Anspruchs der Bevölkerung an die Wasserqualität, des Hochwasserschutzes und der Bodenerosion ein sehr wichtiges Thema der ILE Gäuboden. Bisher erfolgt bei der Gewässerentwicklung keine Zusammenarbeit. Die Zuständigkeit für die Gewässer ist wie folgt geregelt:

  • Für Gewässer 2. Ordnung (z.B. Aiterach) ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig.
  • Für Gewässer 3. Ordnung (z.B. Reißinger Bach, Irlbach, Schambach) sind die Kommunen zuständig.

Alle ILE-Gemeinden mit Ausnahme von Oberschneiding (diese Gemeinde strebt auch eine Mitgliedschaft an) sind Mitglied im Zweckverband zur Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung und haben einen Flächennutzungsplan sowie einen Landschaftsplan, während ein Gewässerentwicklungsplan teilweise fehlt. Die Gemeinden sind bestrebt, Grundstücke zum Zwecke der Retention und zur Renaturierung zu erwerben.